Die oberste Aufgabe des Datenschutzes ist die Umsetzung bzw. Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung, was nichts anderes bedeutet, dass Sie als Person selbst darüber entscheiden, wo Ihre Daten liegen, wer mit den Daten arbeitet und wer Ihre Daten weitergibt.
Für Unternehmen stellt das eine besondere Herausforderung dar, da viele IT-Systeme über Unternehmen hinaus vernetzt sind und die Nachvollziehbarkeit der Datenströme bei wachsender Komplexität immer schwieriger wird. Doch nicht nur die Verarbeitung der Daten sondern auch die Aufbewahrung und Erfassung müssen konform sein.
Bei so vielen Verordnungen, Richtlinien und Konformitäten ist es schwierig den Überblick zu behalten. Doch nicht für uns!
Wir sind dafür da, Licht in den Datendschungel zu bringen - als Berater oder sogar als externer Datenschutzbeauftragter.
Unternehmen bilden empfindliche Ziele für Angriffe jeglicher Art. Schützen Sie sich vor Ausfällen, Abwanderung von Daten und weiteren Katastrophen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen unterstützen Sie Ihre Compliance zu stärken und die Integration neuer Sicherheitssysteme strukturiert umzusetzen.
Die beste Lösung ist der Aufbau einer IT-Sicherheitsorganisation nach ISO 27000 bzw. BSI, bei dem wir Sie natürlich unterstützen.
Für Sie führen wir gern interne Audits durch um Sicherheitslücken zu entdecken damit Sie die entsprechenden Schritte zur Behebung oder Abschwächung der Lücke einleiten können.
Als vom TÜV geprüfter IT-Sicherheitsberater (Information Security Officer) und Lead-Auditor haben wir die entsprechenden Qualifikationen um ein IT-Sicherheitssystem nach ISO 27001 / BSI aufzubauen und interne Audits als Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach ISO 27000 durchzuführen.
Durch die Arbeit als IT-Sachverständiger seit mehr als 20 Jahren, können wir für Sie Privat- und Gerichtsgutachten in diesem Bereich erstellen.
Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Verbesserung und Kontrolle des Arbeitsschutzes, um Betriebsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII und der DGUV-Vorschrift 2 sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Gerade für kleine Unternehmen ist es schwierig diese Funktion zu besetzen. Hier bieten wir unsere Dienstleistung an und helfen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse.